Mit einer Spende unterstützen Sie ein konkretes Projektvorhaben und leisten einen Beitrag zur Wiederentdeckung regionaler Alltagskultur.
* Microworlds ist entsprechend § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO (Förderung der
Volksbildung) und § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO (Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde) als gemeinnützig anerkannt.
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